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Serviceleistungen

Wir helfen und unterstützen Sie bei:


» Hilfe und Unterstützung bei jeglicher Form von Antragstellungen
» Individuelle Beratung auch vor Ort (vor Pflegebeginn)
» Angehörige werden auf Wunsch in der Pflege angeleitet
» Sonstige Erledigungen:
 
- Apothekenfahrten
- Rezepte bestellen
- Einkaufsfahrten usw.(nach Absprache auf Verhandlungsbasis)
» Umgang mit Behörden
» Pflegenotruf
» Urlaubsvertretung für Angehörige/ Verhinderungspflege
   
   
Vermittlung von Dienstleistungen
   
» Krankengymnasten
» Logopäden
» Ernährungsberater
» Friseure (Hausbesuch)
» Menüservice
» Hausnotruf
» Pflegehilfsmittel
» Fußpflege/ Podologe (Hausbesuch)
» Massagen (Hausbesuch)
» Gartenpflege
 
 
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Pflegereform 2017 - Pflegestärkungsgesetz PSG II


Am 1.1.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft.

1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
3. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
4. Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
5. In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungs-angebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
6. Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
7. Die Pflegeberatung wird ausgebaut
8. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert


Alle Änderungen im einzelnen finden Sie auf dieser Webseite unter:

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