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Unser Pflegekonzept

1. Struktureller Aufbau des Pflegedienstes

Unser Pflegedienst garantiert eine ausreichende, gleichmäßige und konstante Versorgung der betreuten Patienten, entsprechend ihres pflegerischen Bedarfs und ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar und stehen Ihnen persönlich zur Verfügung!

Unsere Bürozeiten sind von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr. An Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der regulären Bürozeiten wird ein Bereitschaftsdienst aufrechterhalten. Über diesen Bereitschaftsdienst ist ständig pflegerisches Fachpersonal erreichbar.

Die Pflege und Betreuung unserer Patienten wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft durchgeführt. Diese Pflegefachkraft verfügt über langjährige pflegefachliche Erfahrungen in der häuslichen Pflege. Die Stellvertretung verfügt ebenfalls über die gleichen Erfahrungen.

Zu den Aufgaben der leitenden Pflegefachkraft gehören:
»  Die fachliche Planung und Überwachung der Pflegeprozesse
»  Die ständige Überwachung der fachgerechten Führung der Pflegedokumentation
»  Die Dienst- und Einsatzplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Patienten
»  Die fach- und personengerechte Einsetzung des Personals unter Beachtung des Mitarbeiterausschlusses

Unser Pflegedienst erfüllt die vertraglich vereinbarten personellen Mindestvoraussetzungen entsprechend dem Elften Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus legen wir bei der Auswahl der Mitarbeiter größten Wert auf fachliche Qualifikationen, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit. Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.

Unser Pflegedienst hat folgendes Mitarbeiterprofil:
»  examinierte Krankenschwestern/ Krankenpfleger
»  examinierte Altenpflegerinnen/ Altenpfleger
»  Pflegehilfskräfte mit Basisqualifikationen
»  Haushaltshilfen


2. Organisation des Pflegedienstes

Wir erbringen Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung im Rahmen des § 37 Abs. 2 SGB 5, Grundpflegerische Leistungen wie z.B. Waschen, An- und Auskleiden, Baden, Duschen im Rahmen des SGB 11 sowie Pflegeeinsatz nach SGB 11 § 37 Abs. 3 zur Sicherstellung der häuslichen Pflege (gesetzlich vorgeschrieben):
bei Pflegestufe I & II halbjährlich
bei Pflegestufe III vierteljährlich

Die Pflege der Patienten wird durch examiniertes Personal gewährleistet. Der organisatorische Ablauf der Pflege erfolgt in Form von Pflegeteams, um ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufbauen zu können und zu erhalten.

Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation grundsätzlich einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch. Sollte sich der Pflegebedürftige in einer anderen Pflegeeinrichtung befinden, so führen wir, wenn möglich, den Erstbesuch und die Pflegeanamnese dort durch.

Anhand eines standardisierten Pflegeanamnesebogens werden Informationen zum Pflegebedarf, die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege sowie die patienteneigenen Ressourcen ermittelt. Angehörige und andere Bezugspersonen des Pflegebedürftigen werden in die Datenerhebung selbstverständlich mit einbezogen.

Grundsätzlich und unbedingt werden die kulturellen, religiösen und sonstigen individuellen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt.

Aufgrund der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem Pflegebedürftigen eine Pflegeplanung erstellt, werden Maßnahmen und Pflegeziele festgelegt. Hierbei werden durch uns besonders die Ressourcen des Patienten und die möglichen Leistungen Dritter beachtet. Wichtig ist die ständige Anpassung der Pflegeziele entsprechend den sich ändernden Bedingungen/ Gesundheitszuständen beim Patienten.

Als Grundlage der Pflegedurchführung dient das Pflegemodell von Monika Krohwinkel und wir konzentrieren uns darauf, dem Patienten die Realisierung der Aktivitäten des täglichen Lebens zu ermöglichen.

Aussage zum Pflegemodell des Ambulanten Pflegedienst Grimme

Aus pflegefachlicher Sicht ist jedes etablierte Pflegemodell bemüht, der Individualität des einzelnen Menschen Rechnung zu tragen. So unterschiedlich die jeweiligen pflegetheoretischen Ansätze auch sein mögen, im Kern zielen die auf dem Markt befindlichen Pflegemodelle darauf ab, dem zu pflegenden Individuum ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit zu erhalten bzw. als Ziel der Pflege zu erreichen.

Bei Patienten, welche Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, wird der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) empfohlene Pflegeplan in unsere Pflegeplanung mit einbezogen.

Die Pflegeplanung wird regelmäßig in Bezug auf Effektivität und Effizienz überprüft und in Absprache und unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten und/ oder Angehörigen der Entwicklung des Pflegeverlaufs angepasst. Das Ergebnis der Evaluation wird schriftlich dokumentiert.

Alle Daten des Patienten und der Pflegeverlauf werden in einem standardisierten Pflegedokumentationssystem festgehalten. Dieses besteht aus dem Stammblatt, der Pflegeanamnese, der Pflegeplanung, dem Pflegebericht und dem Leistungserfassungsbogen. Je nach Besonderheit des Einzelfalles werden weitere Formblätter hinzugefügt. Dieses können u. a. Medikamentenpläne und Dokumentationsbögen für pflegende Angehörige sein.

Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt. Somit sind diese Unterlagen allen an der Pflege des Patienten beteiligten Personen zugänglich.

Für etwaige Verlegungen des Patienten in andere Pflegeeinrichtungen, z. B. Krankenhauseinweisungen, wird ein standardisierter Pflegeüberleitungsbogen genutzt, welcher die wichtigsten pflegerelevanten Daten zur nahtlosen Übernahme der Pflege enthält.

Angehörige und weitere Pflegepersonen des sozialen Umfelds des Patienten werden in Bezug auf gesundheitsfördernde und sichernde Arbeitstechniken beraten und unterstützt.


3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Pflegedienstes

Wir sind ständig bestrebt, unsere Qualität weiter zu verbessern! Aus diesem Grund werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert.


Zu den Maßnahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung gehören:

a) Sicherung eines regelmäßigen Informationsaustausches aller an den regelmäßig Dienstberatungen teilnehmenden Mitarbeiter einschließlich Schulung der Mitarbeiter bezüglich der im Qualitätszirkel erarbeiteten Pflegestandards und Verhaltensrichtlinien. Die Teilnahme aller Mitarbeiter an den Dienstberatungen ist Pflicht.
b) Sicherung von Fortbildungen bei den Dienstberatungen und durch das Anbieten externer Weiterbildungsmöglichkeiten. Bei festgestellten fachlichen Defiziten hat der Mitarbeiter an entsprechenden externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Maßgabe durch die Pflegedienstleitung teilzunehmen.
c) Regelmäßige Durchführung von Pflegevisiten durch die verantwortliche Pflegefachkraft oder deren Vertretung einschließlich Prüfung der Anwendung und Einhaltung von Prophylaxen und von im Qualitätszirkel erarbeiteten Pflegestandards und Verhaltensrichtlinien. Die in den regelmäßig stattfindenden Dienstberatungen an das Pflegepersonal angewiesene Anwendung folgender 8 Prophylaxen wird im Rahmen von Pflegevisiten überprüft.
1. Dekubitusprophylaxe- Vorbeugung von Hautdefekten
2. Sturzprophylaxe - Vorbeugung gegen Stürze
3. Pneumonieprophylaxe - Vorbeugung gegen Lungenentzündungen
4. Thromboseprophylaxe - Vorbeugung von Venenentzündungen
5. Intertrigoprophylaxe - Vermeidung von Hautentzündungen
6. Kontrakturprophylaxe - Vermeidung von Gelenkversteifungen
7. Obstipationsprophylaxe - Vorbeugung gegen Verstopfungen
8. Dehydrationsprophylaxe - Verhinderung und Vorbeugung der Austrocknung
d) Einsatz eines Qualitätsbeauftragten zur Qualitätskontrolle beim Patienten, zum Setzen, Erarbeiten und Weiterentwickeln von Qualitätszielen. Dieser Qualitätsbeauftragte untersteht direkt der Geschäftsleitung. Dadurch wird ein Höchstmaß an Unabhängigkeit in der Arbeit gesichert. Er unterstützt die Pflegedienstleitung bei der Qualitätssicherung u.a. durch Kundenbefragungen hinsichtlich Zufriedenheit und Wohlergehen. Darüber hinaus ist er ein unabhängiges Kontrollorgan der Geschäftsleitung zur Sicherung vor Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
e) Erarbeitung/ Weiterentwicklung und ständige Aktualisierung pflegerelevanter Standards und Verhaltensrichtlinien im internen Qualitätszirkel.
f) Sicherung der Verfügbarkeit von aktueller Fachliteratur und deren Verleih an die Mitarbeiter.
g) Vorhalten der Möglichkeit elektronischer Weiterbildung unter Zuhilfenahme virtueller Plattformen im Internet.
h) Führung und ständige Aktualisierung eines Fort- und Weiterbildungsplanes für die Mitarbeiter zur Sicherung einer kontinuierlichen Wissensvermittlung auf der Grundlage neuester pflegefachlicher Erkenntnisse.
Zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zählen:
a) geplant ist die Mitarbeit im Qualitätszirkel unseres Berufsverbandes
b) wir arbeiten auf die Zertifizierung durch unabhängige Gutachter hin
c) Permanente Aufrechterhaltung des Informationsflusses mit Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen (Hausärzte, Kooperationspartner, Nachbarn etc.)
Dieses Pflegekonzept ist kein endgültiges innerbetriebliches Dokument. Es spiegelt in seiner jetzigen Form und mit seinem jetzigen Inhalt den Erkenntnisstand unserer Station wieder. So wie sich pflegefachliche Anforderungen verändern, pflegefachliche Erkenntnisse weiterentwickeln, die Forderungen des Marktes sich ändern und wir uns als Team "des Ambulanten Pflegedienst Grimme" weiter qualifizieren, wird sich auch unser Pflegekonzept weiterentwickeln.

   
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Pflegereform 2017 - Pflegestärkungsgesetz PSG II


Am 1.1.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft.

1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
3. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
4. Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
5. In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungs-angebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
6. Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
7. Die Pflegeberatung wird ausgebaut
8. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert


Alle Änderungen im einzelnen finden Sie auf dieser Webseite unter:

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