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Behandlungspflege

(lt. Anordnung des behandelnden Arztes)


» Wundversorgung und Wundpflege
» Dekubitusversorgung (keine Prophylaxe)
» Injektionen (subkutan & intramuskulär)
» Überwachung von Infusionen
» Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
» Absaugen von Sekreten
» Wickel
» Pflege und Überwachung von Drainagen
» Uringewinnung für die Diagnose per Katheter
» Einlegen, Wechsel und Pflege eines Katheters
» Schlaganfall mit schlaffer oder spastischer Hemiparese
» Verabreichung von Nahrung über Sonde oder Fistel
» Anlegen und/ oder Wechseln von Verbänden Verbandkontrolle nach ambulanten Operationen sowie in anderen ärztlich begründeten und von der Krankenkasse bestätigten Fällen
» Einreibungen bei entzündlichen und/ oder posttraumatischen Zuständen
» Einläufe und Klistiere bei medizinischer Indikation
» Blutdruckmessung in der medikamentösen Einstellungsphase bzw. in anderen medizinisch begründeten Einzelfällen unter Führung eines Verlaufsprotokolls
» Blutzuckerbestimmungen bei dekompensiertem Diabetes mellitus in der medikamentösen Neueinstellungsphase bzw. in anderen medizinisch begründeten Einzelfällen unter Führung eines Verlaufsprotokolls
» Tägliche Urinzuckerbestimmung in der medikamentösen Einstellungs- phase bzw. in anderen medizinisch begründeten Einzelfällen unter Führung eines Verlaufsprotokolls
» Eingabe und/ oder Überwachung von überwachungspflichtigen/ notwendigen krankheitsspezifischen Medikamenten im Dekompensationsfall, in psychiatrischen Krankheitsfällen oder Fällen fortgeschrittener hochgradiger Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit mit Realitätsverlust, z.B. Morbus Alzheimer
» Urinal anlegen
» Einbringen von Augentropfen/ -salben, wenn vom Arzt verordnet
» Anlegen von Kompressionsverbänden und an- und ausziehen von Kompressions- Strümpfen/ Strumpfhosen, insbesondere nach akuter Thrombose oder Thrombophlebitis, im Ergebnis von Varizenoperationen oder chronischen Lymphödemen
» Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
» Portpflege/ Infusionsan- und Abschluss bei liegendem Port
» Erledigen von Behörden- und Apothekengängen
» Reaktivierung durch Muskel- und Beweglichkeitsübungen, zur Rehabilitation oder zur Unterstützung der krankengymnastischen Behandlungen bei:
 
- Frakturen des Bewegungs- und Stützapparates
- Endoprothesenversorgung
- Versorgung von Gliedmassenamputationen, soweit keine unmittelbare stationäre Rehabilitationsmaßnahme erfolgt
- Schmerzsyndromen im Rahmen von dokumentierten Erkrankungen des Bewegungsapparates oder nach Prellungen, Multiple Sklerose in oder nach akuten Schüben
- Schlaganfall mit schlaffer oder spastischer Hemiparese
- Besondere ärztliche Verordnungen

   
 
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Pflegereform 2017 - Pflegestärkungsgesetz PSG II


Am 1.1.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz PSG II in Kraft.

1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
3. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
4. Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
5. In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungs-angebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
6. Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
7. Die Pflegeberatung wird ausgebaut
8. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert


Alle Änderungen im einzelnen finden Sie auf dieser Webseite unter:

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